Ziel von Schulbegleitung ist es die Inklusion des Schülers/der Schülerin in Unterricht und Schulgeschehen zu ermöglichen. Bildung ist ein wichtiger Bereich gesellschaftlicher Teilhabe.
Durch gezielte Eingliederungshilfen in Form von Schulbegleitung können fehlende Selbständigkeit und Defizite abgebaut werden, die ansonsten in den weiteren Lebensjahren einen hohen Betreuungsaufwand erforderlich machen würden.
Schulbegleitung kann als Einzelfallhilfe sowie Angebot im Pool erbracht werden. Die Poollösung unterscheidet sich von der Einzelfallhilfe.
Schulbegleitung wird gewährt auf Antrag der Familien nach §35 a des SGB VIII sowie § 54 SGB XII für Kinder mit einer „wesentlichen“ Behinderung nach § 53 SGB XII