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Job

 
 

Schulbegleitung (m/w/d) (13,00 Stunden/Woche)

| News
Nichtfachkraft / Quereinstieg
 

Wir sind auf der Suche nach einer Schulbegleitung(Nichtfachkraft / Quereinstieg) für das Anne Frank Berufskolleg in Münster zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die zu begleitende Schülerin hat Trisomie 21 und benötigt individuelle Unterstützung im schulischen Alltag.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in einem professionellen und motivierten Team zu arbeiten und einen wertvollen Beitrag zur inklusiven Bildung zu leisten.

 

Ihre Aufgaben:

  • Begleitung und Unterstützung der Schülerin im Schulalltag
  • Sicherstellung eines reibungslosen Schulalltags und Förderung der individuellen Entwicklung
  • Enge Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Team und den Lehrkräften

Einsatzzeit/orte:

  • Teilzeit: 13,00 Stunden / Woche
  • Montag und Dienstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Anne Frank Berufskolleg, Münster

Ihr Profil:

  • Eine wertschätzende Grundhaltung
  • Idealerweise Erfahrung in der Arbeit mit und für Menschen mit Behinderung
  • Respekt und Interesse gegenüber Besonderheiten von Menschen mit psychischen Erkrankungen und geistiger Behinderung
  • Flexibilität und Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke

Wir bieten:

  • Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Angemessene Vergütung unter Berücksichtigung von Vorerfahrungen
  • Kontinuierliche Gehaltszahlung während der Ferien
  • Familienfreundliche Arbeitszeiten
  • Mitarbeit in einem multiprofessionellen Team
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • JobBike
  • JobTicket
  • Vier bezahlte Kinderkrankentage pro Jahr und Kind
  • Fortbildungen und kollegiale Fallberatung
  • Konfessionelle und politische Unabhängigkeit
 

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (inkl. Angabe des Eintrittsdatums und möglichen Arbeitszeiten / Wochenstunden) und nette Unterstützung in unserem Team.

Bewerbungen bitte an:
bewerbung@seht-muenster.de

 

Hinweis:  Ein Nachweis über eine zweifache Masernschutzimpfung bei einem Einsatz im Schulbereich muss vor Beschäftigungsaufnahme erfolgen. (§20 IfSG)